Kontaktaufnahme
📝 Schreiben Sie mir eine Mail (über das Kontaktformular) oder rufen Sie mich an (03641/ 2711210) Wir vereinbaren ein Termin zum Erstgespräch, in dem festgestellt werden kann, ob eine Therapie notwendig und zum gegebenen Zeitpunkt sinnvoll ist und den Prozess einer Therapie transparent darzustellen.
Gesetzlich Versicherte
(Kostenerstattungsverfahren)
Ich arbeite in einer Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist daher nur dann möglich, wenn man als Patient dringend eine Therapie benötigt und kein freier Termin bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der nächsten sechs Wochen gefunden werden kann.
Dazu sind vor dem Erstgespräch folgende Schritte durchzuführen:
1. Sie benötigen mehrere Absagen von niedergelassenen Therapeuten. Die genaue Anzahl erfragen Sie bitte bei der Krankenversicherung Ihres Kindes. Alle Absagen dokumentieren Sie auf einer Liste mit folgenden Angaben: Datum der Anfrage, Name des Therapeuten, wie wurde er kontaktiert (per Mail, per Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden, keine Rückmeldung).
2. Sie benötigen eine Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem niedergelassenen Therapeuten. Von dem benannten Therapeuten erhalten Sie dann ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung (PTV11- Beim PTV11 muss ein Kreuz bei dringend gesetzt sein)
Ich lasse Ihnen gern eine Unterlagensammlung zum Thema Kostenerstattung zukommen.
Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie auch hier: Kassenwatch.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen. Bitte kontaktieren Sie vor unserem ersten Treffen Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Konditionen Ihres Vertrages. Folgende Fragen sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären:
Ist eine Psychotherapie im Vertrag eingeschlossen und wenn ja, mit wie vielen Stunden? Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Therapie benötigt?
Beihilfeberechtigte
Die Übernahme der Kosten durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem die Psychotherapeutin einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten, vor unserem ersten Treffen.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Therapie ihres Kindes auch selbst übernehmen. In diesem Fall ist ein schneller Beginn ohne weitere Formalitäten möglich.